21. Dezember 2022
Wir haben Urlaub
Die Geschäftsstelle des Ärztlichen Kreisverbands Ostallgäu ist in der Woche vom 27. Dezember 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen.
21. Dezember 2022

Wichtige Information:

Offizielle Bekanntmachung des Trägerwechsels der Neurologie von den Bezirkskliniken Schwaben auf die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren

23. November 2021

Wichtige Information zur Geschäftsstelle des Ärztlichen Kreisverbandes OAL

Ab dem 24.11.2021 gilt für alle Besucher unserer Geschäftsstelle die >>3G+-Regel<<.

Zutritt kann nur für geimpfte, genesene oder getestete (PCR-Test) Personen gewährt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte melden Sie sich immer vorher telefonisch an. Wir bitten Sie, eine FFP-2-Maske zu tragen und die Abstandsregeln zu beachten.

Ihre Team des Ärtzlichen Kreisverbandes OAL

11. November 2021

Wichtige Information der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren zur aktuellen Corona Situation:

Absage Elektiver Eingriffe

Oktober 2021

Wir sind umgezogen

Ab dem 04.10.2021 sind wir in unseren neuen Räumlichkeiten in der Julius-Probst-Str. 4 wie gewohnt erreichbar.

April 2021

Bezirk Schwaben richtet Krisendienst ein

Am 1. März startete der Bezirk Schwaben mit weiteren bayerischen Bezirken den Krisendienst: Unter der bayernweit einheitlichen, kostenlosen Notrufnummer 0800 / 655 3000 erhalten Menschen in psychischen Krisen, Angehörige oder auch Fachstellen künftig professionelle Soforthilfe. Anlass für dieses Projekt ist Artikel 1 des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PSYCH-KHG).

Das Prinzip des Krisendienstes: Hilfesuchende telefonieren mit Fachkräften der Sozialpädagogik, Psychologie und Psychiatrie in der Leitstelle in Augsburg. Die Expertinnen und Experten zeigen Lösungen auf, vermitteln gegebenenfalls regionale Hilfsangebote oder senden ein mobiles Team, das vor Ort unterstützt.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, den Krisendienst und die Notrufnummer 0800 / 655 3000 bekannter zu machen und so möglichst vielen Menschen helfen zu können. Im Anhang finden Sie den Kampagnen-Flyer des Krisendienstes. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Flyer in ausreichender Stückzahl kostenlos bei uns bestellen, bei Ihnen vor Ort auslegen und an Menschen in Ihrer Umgebung verteilen. Wir freuen uns, wenn Sie intern und extern auf das Projekt und die Notrufnummer aufmerksam machen, zum Beispiel über Mitarbeiterzeitungen und Newsletter.

Den Flyer oder anderes Info-Material können Sie jederzeit telefonisch (08 21 31 01 – 24 1) oder per E-Mail (pressestelle@bezirk-schwaben.de) bei der Pressestelle des Bezirks Schwaben anfordern. Weitere Informationen und Material zum Download finden Sie auch auf der Website des Krisendienstes: www.krisendienste.bayern .

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Pressestelle Bezirk Schwaben

März 2020

Wichtige Information zu unserer Geschäftsstelle:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder des Ärztlichen Kreisverbandes Ostallgäu,

aus gegebenem Anlass und zum Schutz unserer Mitarbeiter möchten wir Sie darüber informieren,

dass unsere Geschäftsstelle für persönliche Besuche bis auf Weiteres geschlossen ist.

Wir stehen Ihnen aber wie bisher telefonisch und per E-Mail für Ihre Anliegen und Belange zur Verfügung.

Wir bitten Sie, von persönlichen Besuchen in unserer Geschäftsstelle abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Marlene Lessel

1. Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes OAL

Dezember 2020

Absage/Verlegung der Mitgliederversammlung am 09.12.2020

siehe Datei

Neues von den Gesundheitsämtern:

01.09.2020

Informationen zu den Testzentren auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren

Wer kann sich testen lassen?
- Jede Person mit Wohnsitz im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren
- Personal von Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen mit Arbeitsort im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren

Bei welchem Anlass können Sie sich testen lassen?
- Reiserückkehrer aus den vom RKI festgesetzte Risikogebieten (www.rki.de > Risikogebiete)
- Personen, die über die Corona-WarnApp einen Testhinweis erhalten haben
- pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen, Lehrkräfte und Schulpersonal
- Personal in infektionsgefährdeten Bereichen wie Alten- und Pflegeheimen
- auf besondere Veranlassung des Gesundheitsamtes: Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften
- jeder Bewohner Bayerns ohne besonderen Anlass (Testangebot des Freistaats)

Sie fühlen sich krank?
Erkrankte Personen werden im Testzentrum nicht getestet! Kommen Sie nicht ins Testzentrum, sondern
nehmen Sie zur weiteren Abklärung Kontakt auf mit Ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117). Dort wird dann auch über eine Testung entschieden.

Was kostet Sie der Test?
Testungen im Rahmen der bayerischen Teststrategie sind für die genannten Personen kostenlos.

Wann können Sie sich testen lassen?
Die Testungen erfolgen nach Terminvergabe durch das Gesundheitsamt Ostallgäu.
Wenden Sie sich dazu an die Telefonnummer 08342 / 911 – 994
Sie erhalten dann einen festen Termin.
Auf dieses Weise wollen wir Wartezeiten möglichst reduzieren.

Sie können sich daneben auch weiterhin in Arztpraxen testen lassen. Auf der Homepage der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayern (www.kvb.de) können Sie einen „Arzt für Coronavirus Test“ in Ihrer
Nähe finden.

Welche Angaben müssen Sie bei einer Testung machen?
Für alle zu testenden Personen, auch für Kinder und Familienangehörige:
- Name und Vorname, Geschlecht, Nationalität, Geburtsdatum
- Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes
- Ggf. Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes (z.B. bei Saisonarbeitern)
- Telefonische Erreichbarkeit (möglichst Mobiltelefon) sowie E-Mail-Adresse

Bringen Sie am besten Ihren Ausweis und Ihre Krankenkassenkarte mit, dies erleichtert die Datenerfassung!

Wie bekommen Sie Ihr Testergebnis?
Mit der Testung erhalten Sie ein Datenblatt mit einem QR-Code, über den Sie nach ca. 24 Stunden
Ihr Ergebnis eigenständig abrufen können. Alternativ erhalten Sie Ihr Testergebnis telefonisch übermittelt.
Positive Testergebnisse übermittelt das Labor automatisch auch dem Gesundheitsamt, das
sich dann direkt bei Ihnen meldet.

Wo befinden sich die Testzentren?
Die Testzentren befinden sich:
- Kreisbauhof Marktoberdorf, Brückenstraße 12, 87616 Marktoberdorf
- Tänzelfestplatz Kaufbeuren, Tänzelfestplatz 21, 87600 Kaufbeuren

Wo bekommen Sie weitere Informationen?
Corona-Hotline des Landratsamts:
Telefon 08342 / 911 -623
E-Mail hotline@lra-oal.bayern.de

19.03.2020

Wichtige Informationen der Kliniken Kaufbeuren-Ostallgäu in Sachen Corona

Bitte beachten Sie die Anhänge

26.02.2020

Wichtige Information zu SARS-CoV-2 und COVID-19 (Coronavirus Desease)

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Aus gegebenen Anlass möchte ich Sie in Absprache mit dem Gesundheitsamt Ostallgäu darauf hinweisen, dass Sie sich bei Fragen zur Corona-Virus Infektion auf der Website des Robert-Koch-Instituts  www.rki.de informieren können.
Die Informationen auf dieser Website werden ständig aktualisiert, sodass Sie auf dem neuesten Stand sind.
Ein auf dieser Website veröffentlichtes Flussdiagramm, das ebenfalls ständig aktualisiert wird, hilft Ihnen in Verdachtsfällen richtig zu handeln.
Wichtig ist: Das Gesundheitsamt muss bei Verdacht informiert werden.
ACHTUNG: Das Flussschema: “COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen (Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte)“ vom RKI –in der jew. aktuellen Version muss erfüllt sein!

Die Mitteilung an das Gesundheitsamt kann werktags telefonisch unter 08342 911 623  und per Fax unter 08342 911 650 (schriftlicher Nachweis einer Meldung!)
und
außerhalb der Dienstzeiten des Gesundheitsamtes über die Leitstelle (Integrierte Leitstelle) oder Notfallnummern, wie 112 erfolgen.
Bitte dem Disponenten in der Leitstelle darauf hinweisen, dass ein dringender Rückruf des Gesundheitsamtes Ostallgäu benötigt wird.
Die Nummern sind bei der ILS im Alarmplan des Landkreises Ostallgäu hinterlegt (ggf. explizit darauf hinweisen).
Über die Notfallnummern wird das Gesundheitsamt informiert und deren Mitarbeiter werden sich an Sie wenden.

Des Weiteren möchte ich Sie noch einmal auf die Website der BLÄK hinweisen, auf deren Sonderseite zum „Neuen Corona-Virus“ (https://www.blaek.de/wegweiser/coronavirus) Wegweiser zum Download, wichtige Informationen sowie Informationsquellen eingestellt sind.

Mit freundlichen Grüßen!
Ihre
Dr. med. Marlene Lessel

1. Vorsitzende

Ärztlicher Kreisverband Ostallgäu KdöR
Geschäftsstelle:
Dr. Gutermann-Str. 6, D-87600 Kaufbeuren

23.02.2020

Ansprechpartner in Sachen CORONA

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus Kollegenkreisen wurde in den letzten Tagen häufig beklagt, bei Anfragen im Zusammenhang mit Fragen zu COVID-19 an die KV, die Gesundheitsämter oder andere Institutionen, in Warteschleifen zu landen oder unzureichende Antworten zu erhalten.

Als Kreisvorsitzende versuchen wir ebenfalls den Kolleginnen und Kollegen bei Anfragen zu helfen. Da wir alle in Klinik und Praxis mehr als ausgelastet sind, wäre es sinnvoll, wenn wir für Ärztinnen und Ärzte eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, ihre Fragen zu beantworten und ihnen damit helfen zu können.

Wir haben uns deshalb folgendes überlegt.

Schwäbische Kolleginnen und Kollegen können sich mit ihren Anfragen auch an die Geschäftsstelle des Ärztlichen Bezirksverbandes unter der Tel. Nr. 0821-3256-200 oder per mail unter info@aebv-schwaben wenden. Wir werden versuchen, die Fragen zu beantworten.

Darüber hinaus hat sich Herr Dr. Max Kaplan, der langjährige Präsident der Landesärztekammer, der weiterhin über sehr gute Informationen und Kontakte verfügt, bereit erklärt, uns bei den Anfragen zu unterstützen. An ihn werden die Meldungen weitergeben und Herr Dr. Kaplan kümmert sich um die Anliegen.

 

Dr. Markus Beck, 1. Vorsitzender des ÄKV Schwaben

Dr. Marlene Lessel, 1. Vorsitzende des ÄKV-OAL

Dr. Max Kaplan, ehem. Präsident der BLÄK

 

Ansprechpartner in Sachen CORONA

für alle Mitglieder des Ärztlichen Kreisverbandes Ostallgäu (Ärztinnen und Ärzte):

bitte richten Sie Ihre Anfragen an die Geschäftsstelle des Ärztlichen Bezirksverbandes

Tel.-Nr. 0821-3256-200   oder    per E-Mail unter info@aebv-schwaben.de

01.02.2016

Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Anwendung von Tdap-/Tdap-IPV-Impfstoffen zur Erstimmunisierung

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

am 01.02.2016 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) eine Stellungnahme zur Anwendung von Tdap/Tdap-IPV-Impfstoffen zur Erstimmunisierung von Personen ab einem Alter von 4 Jahren veröffentlicht.

Hintergrund: Zur Impfung gegen Diphtherie und Pertussis empfiehlt die STIKO ab einem Alter von 5-6 Jahren Impfstoffe mit einem reduzierten Antigengehalt (d statt D; ap statt aP). Dies gilt sowohl für Auffrischimpfungen als auch für die Erstimmunisierung von ungeimpften Personen oder Personen mit unbekanntem Impfstatus. Bislang herrschte Unklarheit darüber, ob die in Deutschland zugelassenen Kombinationsimpfstoffe (Tdap bzw. Tdap-IPV) auch für die Erstimmunisierung von der Zulassung abgedeckt sind. Das Paul-Ehrlich-Institut hat als nationale Zulassungsbehörde nun eine Neubewertung des zulassungskonformen Gebrauchs von Tdap-/Tdap-IPV-Impfstoffen bei Personen mit unbekanntem oder unvollständigem Impfstatus bezüglich Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis vorgenommen. Informationen darüber, welcher Impfstoff in welcher Altersgruppe zur Erstimmunisierung zulassungskonform verwendet werden darf, finden sich unter dem folgenden Link: